Sir Hilary schrieb:
>Wenn die Wirtschaft aufgrund des Krieges zusammengebrochen ist, dann sind und bleiben es Kriegsflüchtlinge. Eigentlich logisch.... <
Eigentlich unlogisch, aber jedenfalls falsch, Sir Hilary.
Kriegsflüchtlinge sind sie ausschließlich, wenn sie vor einem Krieg geflohen sind, deswegen Kriegsflüchtlinge.
Genauso sind sie aber Wirtschaftsflüchtlinge, wenn sie aus Staaten fliehen, deren Wirtschaft zusammengebrochen ist, auch wenn in manchen Landesteilen (die sie aber nicht betreffen) es zu kriegerischen Auseinandersetzungen kommt.
Kommen sie andererseits aus Landesteilen, die von Kriegen heimgesucht werden, spielt es wiederum keine Rolle, wie es um die Wirtschaft dieses Staates bestellt ist, ein Anspruch auf Asyl wäre grundsätzlich wohl gegeben.