Salino schrieb:
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> Sir Hilary schrieb:
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> -----
>
> > Es ist geht nicht nach meiner meinung, sondern
> > nach geltendem deutschen Recht, Eine
> Rückführung
> > in ein kriegsgebiet ist ausgeschlossen. Wer
> eine
> > Straftat in Deutschland begeht, der kommt vor
> ein
> > deutsches Gericht und erhält- bei
> entsprechendem
> > Urteil- seine Strafe. Das ist keine Sache von
> > Meinung sonder Fakt - Punkt !
> >
> > Da kommen wir gleich zur Bemerkung 2 : Die ist
> > durch obige erläuterung nichtig.
> >
> > Zu 3 : Nicht jeder der wohlfeil formuliert und
> > manchmal auch verklausoliert, ist auch im Recht
> !
>
>
>
> Die Notstandsgesetze von 68 gelten noch.
Ahjaa, das kommentiere ich mal nicht weiter . Das wir immer abenteuerlicher hier ....