> Es ist geht nicht nach meiner meinung, sondern
> nach geltendem deutschen Recht, Eine Rückführung
> in ein kriegsgebiet ist ausgeschlossen. Wer eine
> Straftat in Deutschland begeht, der kommt vor ein
> deutsches Gericht und erhält- bei entsprechendem
> Urteil- seine Strafe. Das ist keine Sache von
> Meinung sonder Fakt - Punkt !
´
Schon besser. Jedoch kann das Asylrecht nach Artikel 18 GG sehr wohl verwirkt werden. Allerdings sind die Hürden dafür hoch gesteckt. Und natürlich geht es hier um Meinungen – das ist ein Forum und kein Gerichtssaal.
> Zu 3 : Nicht jeder der wohlfeil formuliert und
> manchmal auch verklausoliert, ist auch im Recht !
Zu deinen Gunsten gehe ich mal davon aus, dass Dir die Bedeutung des Wortes "wohlfeil" nicht geläufig ist – ansonsten weise mich doch bitte mal auf entsprechende Formulierungen von mir hin.
Ich denke auch nicht, dass ich immer im Recht bin (das unterscheidet uns anscheinend). Ich glaube nur an moralische Prinzipien (von denen viel in unserem Grundgesetzt steckt) und die verteidige ich.