Sir Hilary schrieb:
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> Es ist geht nicht nach meiner meinung, sondern
> nach geltendem deutschen Recht, Eine Rückführung
> in ein kriegsgebiet ist ausgeschlossen. Wer eine
> Straftat in Deutschland begeht, der kommt vor ein
> deutsches Gericht und erhält- bei entsprechendem
> Urteil- seine Strafe. Das ist keine Sache von
> Meinung sonder Fakt - Punkt !
>
> Da kommen wir gleich zur Bemerkung 2 : Die ist
> durch obige erläuterung nichtig.
>
> Zu 3 : Nicht jeder der wohlfeil formuliert und
> manchmal auch verklausoliert, ist auch im Recht !