An Gantenbein: Es waren deutsche Staatsangehörige. Ihnen wurde auch der Pass entzogen.
Zu den strafrechtlichen Frage kann ich dir auch keine wirkliche Antwort abliefern.
Sie müssen aber auf einer Liste gestanden haben, da sie an der Grenze zu Syrien abgefangen wurden und zurückgeschickt wurden.
Gantenbein schrieb:
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> faxe61 schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Mal eine Frage an Gantenbein und andere:
> > Wie soll man mit deutschen IS-Auswanderer?
> > umgehen, die an der Grenze zu Syrien abgefangen
> > worden sind und wieder nach DE zurückgeschickt
> > werden?
> > Zur Zeit sind diese auf freiem Fuss und sind
> als
> > Gefährder eingestuft.
> > Es sind zwei Deutschrussen aus Bremen.
> > Da sehe ich persönlich eine grössere Gefahr.
> >
> > Quelle: Nachrichten Radio Bremen eins
>
> Interessante Frage. Ich habe keine Ahnung, was die
> von dir erwähnten Personen strafrechtlich
> relevantes getan haben. Die bloße Zugehörigkeit
> zu einer wie auch immer gearteten Gruppierung ist
> (glücklicherweise) nur in ganz seltenen Fällen
> strafwürdig. Wenn es sich um deutsche
> Staatsangehörige handelt, sollte sich die
> deutsche Justiz um sie kümmern – wenn nicht
> sollten wir sie in ihre Heimatländer bringen.