Abschiebung in Kriegsgebiete – ein Widerruf
Ab und zu ist es notwendig, die eigenen Äußerungen einer nachträglichen Korrektur zu unterziehen. Zum Beispiel, wenn man durch Andere in einer Diskussion auf eine Fehleinschätzung hingewiesen wird. In diesem Thread schrieb ich:
Es geht mir auch nicht darum, die Ankommenden "vollkommen zu durchleuchten und zu prüfen". Es geht mir darum, sie einer ernsthaften Prüfung zu unterziehen. Das schließt natürlich eine eingehende Befragung - durch Leute die entsprechend ausgebildet sind - ein. Bei Menschen die bereits im Asylbewerberheim durch Gewalttätigkeit auffallen, sollte man sich eine Prüfung allerdings sparen und in diesem Fall eine sofortige Abschiebung – notfalls auch in ein Kriegsgebiet vornehmen.
Das will ich, nachdem ich die von Sir Hilary ins Feld geführten Gegenargumente überdacht habe, so nicht stehenlassen. Unabhängig von der Frage, ob eine Abschiebung in ein Kriegsgebiet nach deutschem Recht überhaupt möglich wäre, wäre dies eine zutiefst unmoralische Handlung. Ich bin weiter für eine Abschiebung von Straftätern unter den Asylbewerbern, jedoch erst nach einer entsprechenden Verurteilung durch ein deutsches Gericht und explizit nicht in Kriegsgebiete.