> …. Und natürlich ist es
> nach deutschem Recht nicht möglich, Menschen in
> Kriegsgebiete zu schicken, wo genau das steht,
> kann ich dir jetzt nicht sagen, aber ich weis es.
> Und Du weist das auch ! ….
Das hast Du aber nicht geschrieben. Du unterstelltest mir ich würde die ersten 20 Artikel des GG in Frage stellen und das trifft einfach nicht zu.
> Und hör auf mir zu unterstellen, ich hätte ein
> Problem mit Meinungsfreiheit, ich habe hier oft
> genug differenziert, was Meinungsfreiheit ist und
> was Hetze ist. Da gibt es Unterschiede, wenn Du
> das Intellektuell nicht fassen kannst oder willst,
> ist das dein Problem!
Diese Differenzierung kommt dir gar nicht zu. Dazu gibt es Gesetze die den tatsächlichen Missbrauch von Meinungsfreiheit unter Strafe stellen. Wörtlich heißt es dazu, in dem von uns beiden geschätzten Grundgesetz:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Wenn eine Meinungsäußerung gegen die in Absatz (2) genannten Einschränkungen verstößt, kann sie rechtlich verfolgt werden. Das ist so gut und richtig und wurde von mir in keinem Posting auch nur andeutungsweise in Frage gestellt. Auch wenn ich die nicht alle gelesen habe, bezweifele ich, dass einer der von Buratino gesetzten Links zu Inhalten führt, die im Konflikt mit gesetzlichen Regelungen stehen.
Es wird aber dieser Tage behauptet, es gebe neben (oder doch eher "über") den gesetzlichen Vorschriften noch eine Art übergesetzlichen gesellschaftlichen Konsens, der Meinungen, wie sie gelegentlich in den von Buratino verlinkten Seiten zum Ausdruck kommen, unerträglich macht. Diejenigen (und ich verorte dich in diesem Lager) die solches behaupten, nehmen für sich in Anspruch:
a) Für die Mehrheit zu sprechen
b) Zu den Anständigen zu gehören
Ich behaupte, dass:
a) Es diese Mehrheit nicht gibt
b) Anstand anders aussieht
c) Das Ansinnen als solches GG widrig ist