Gantenbein schrieb:
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> > Es ist geht nicht nach meiner meinung, sondern
> > nach geltendem deutschen Recht, Eine
> Rückführung
> > in ein kriegsgebiet ist ausgeschlossen. Wer
> eine
> > Straftat in Deutschland begeht, der kommt vor
> ein
> > deutsches Gericht und erhält- bei
> entsprechendem
> > Urteil- seine Strafe. Das ist keine Sache von
> > Meinung sonder Fakt - Punkt !
> ´
> Schon besser. Jedoch kann das Asylrecht nach
> Artikel 18 GG sehr wohl verwirkt werden.
> Allerdings sind die Hürden dafür hoch gesteckt.
> Und natürlich geht es hier um Meinungen – das
> ist ein Forum und kein Gerichtssaal.
>
>
> > Zu 3 : Nicht jeder der wohlfeil formuliert und
> > manchmal auch verklausoliert, ist auch im Recht
> !
>
> Zu deinen Gunsten gehe ich mal davon aus, dass Dir
> die Bedeutung des Wortes "wohlfeil" nicht
> geläufig ist – ansonsten weise mich doch bitte
> mal auf entsprechende Formulierungen von mir hin.
> Ich denke auch nicht, dass ich immer im Recht bin
> (das unterscheidet uns anscheinend). Ich glaube
> nur an moralische Prinzipien (von denen viel in
> unserem Grundgesetzt steckt) und die verteidige
> ich.
Wenn Du das GG verteidigen möchtest, solltest Du damit anfangen, nicht wesentliche Merkmale des selbigen in Frage zu stellen .