Gantenbein schrieb:
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> Du schreibst:
>
>
> Also hier wird es wieder abenteuerlich und
> gefährlich. Mal ganz abgesehen davon das das nach
> unserem Grundgesetz ausgeschlossen ist- aus gutem
> Grund ! Finde ich das auch ein mehr als
> fragwürdige Forderung !
>
>
> Was wird denn deiner Meinung nach von unserem
> Grundgesetz ausgeschlossen?
>
> Du schreibst:
>
> Wo viele Menschen lange aufeinander hocken, da
> gibt es auch mal Schlägereien, willst Du die dann
> alle wieder in den Krieg schicken.
>
>
> Nein – nur die die Zuschlagen. Es gibt einem
> Unterschied zwischen einer Schlägerei und dem was
> z.B. im Asylheim von Suhl geschehen ist. Wir
> dürfen nicht zulassen, dass die Menschen die in
> unserem Land Zuflucht gefunden haben, hier wieder
> dem Terror ausgesetzt sind, vor dem sie flohen.
>
>
> Du schreibst:
>
> Man soll sich doch nicht von einem guten Text von
> Dir blenden lassen...
>
>
> Oh bitte blende mich auch mal. Nur einmal.
Es ist geht nicht nach meiner meinung, sondern nach geltendem deutschen Recht, Eine Rückführung in ein kriegsgebiet ist ausgeschlossen. Wer eine Straftat in Deutschland begeht, der kommt vor ein deutsches Gericht und erhält- bei entsprechendem Urteil- seine Strafe. Das ist keine Sache von Meinung sonder Fakt - Punkt !
Da kommen wir gleich zur Bemerkung 2 : Die ist durch obige erläuterung nichtig.
Zu 3 : Nicht jeder der wohlfeil formuliert und manchmal auch verklausoliert, ist auch im Recht !