Es ist schon ein Unterschied, ob auf Seite 73 im zweiten Absatz eine Ergänzung eingefügt wird, oder ob jemand die ersten 20 Artikel in frage stellt...
Schreibt der Mann, der schon bei der Erwähnung der durch Artikel 5 garantierten Meinungsfreiheit Schnappatmung bekommt. Ich weiß schon: Das Problem mit der Meinungsfreiheit ist die "Meinungsfreiheit".
Wo habe ich denn die "ersten 20 Artikel" des GG in Frage gestellt?
BTW:
Du schuldest mir noch die Antwort (eigentlich eine ganze Menge Antworten – aber lassen wir das mal), welche grundgesetzliche Regelung die Abschiebung von Leuten deren Asylrecht verwirkt ist, in Krisenregionen unmöglich macht.