Gantenbein schrieb:
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> Es ist schon ein Unterschied, ob auf Seite 73 im
> zweiten Absatz eine Ergänzung eingefügt wird,
> oder ob jemand die ersten 20 Artikel in frage
> stellt...
>
> Schreibt der Mann, der schon bei der Erwähnung
> der durch Artikel 5 garantierten Meinungsfreiheit
> Schnappatmung bekommt. Ich weiß schon: Das
> Problem mit der Meinungsfreiheit ist die
> "Meinungsfreiheit".
> Wo habe ich denn die "ersten 20 Artikel" des GG in
> Frage gestellt?
>
> BTW:
> Du schuldest mir noch die Antwort (eigentlich eine
> ganze Menge Antworten – aber lassen wir das
> mal), welche grundgesetzliche Regelung die
> Abschiebung von Leuten deren Asylrecht verwirkt
> ist, in Krisenregionen unmöglich macht.
Ich schulde Dir gar nichts. Und natürlich ist es nach deutschem Recht nicht möglich, Menschen in Kriegsgebiete zu schicken, wo genau das steht, kann ich dir jetzt nicht sagen, aber ich weis es. Und Du weist das auch ! Es sei denn Du bist nicht so gebildet, wie es hier den Anschein erwecken soll.
Ich weis auch das Mord aus niederen Beweggründen mit lebenslanger Haft geahndet wird, und das mit dem feststellen der "besonderen Schwere der Schuld" eine Entlassung nach 15 Jharen nicht möglich ist. Aber auch da kann ich Dir nicht den § nennen, muss ich auch nicht. Aber Du scheinst ja genug Zeit zu haben, schau selbst nach!
Und hör auf mir zu unterstellen, ich hätte ein Problem mit Meinungsfreiheit, ich habe hier oft genug differenziert, was Meinungsfreiheit ist und was Hetze ist. Da gibt es Unterschiede, wenn Du das Intellektuell nicht fassen kannst oder willst, ist das dein Problem!