kleinbibo schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wilkie schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> >
> > Zum anderen gab zur Preisbindung mehrere
> > Gerichtsurteile,
>
> Das mit der Preisbindung war wie heute bei den
> Büchern: Der Hersteller konnte, musste aber den
> Preis nicht binden.
Nein, bei den Büchern ist die Preisbindung sogar vorgeschrieben - bis auf wenige Ausnahmen, z.B. die berühmten Mängelexemplare oder früher die Sonderausgaben der Buchclubs.
> In anderen Bereichen sah es so aus, die
> Fotoapparate-Hersteller hatten die Preisbindung
> 1970 aufgegeben, wohl im Hinblick auf das baldige
> Ende. Beim Farbfernseh-Apparaten, da wollten die
> Hersteller ursprünglich ordentlich absahnen,
> haben die Ratio-Märkte in Münster mal welche in
> den nahgelegenen Niederlanden eingekauft und dann
> günstig in ihren Märkten verkauft. Das fand er
> Hersteller, ich glaub, es war Saba, gar nicht gut
> und hat natürlich erst einmal geguckt, wer denn
> da ins Ausland verkauft hat und Rabatz gemacht.
Heutzutage fällt mir bei einigen Artikeln immer noch auf, dass sie eigenartigerweise überall gleich teuer sind. Wenn man z.B. eine Partnerin hat, die Handtaschen der Marke Guess mag, stellt man fest, dass aktuelle Modelle einen festen Preis haben, den kaum jemand unterschreitet. Erst wenn ein Modell im Onlineshop des Herstellers reduziert wurde, ist es auch anderswo günstiger zu bekommen.
Bei Wellensteyn-Jacken scheint es ähnlich zu sein:
[de.wikipedia.org]
Im Jahr 2017 hat das Bundeskartellamt wegen vertikaler Preisbindungspraktiken im Zeitraum von 2008 bis 2013 gegen Peek & Cloppenburg (Düsseldorf) und den Bekleidungshersteller Wellensteyn ein Bußgeld in Höhe von 10,9 Mio. Euro verhängt. Die Ermittlungen, welche bereits 2013 begannen, wurden 2015 öffentlich bekannt, als das Bundeskartellamt Büroräume der Geschäftsleitung von Peek & Cloppenburg in Düsseldorf durchsuchen ließ.