Re: Pippi Langstrumpf wird entrassifiziert.
geschrieben von:
DerKelte, 30.09.14 10:36 |
WilliWinzig schrieb:
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> @Mike (1)
> Jawohl!! Ganz meiner Meinung! Tiere, dem Gesetz
> nach, als Sache zu bezeichnen ist schon sehr
> steinzeitlich. Daher wird, wenn man Tieren
> Schaden zufügt, wenn überhaupt, der
> "Sachbeschädigung" bezichtigt. Ist das nicht
> pervers? Und das im 21. Jahrhundert!! Armes
> Deutschland!
Seltsam, ich habe hier andere Kenntnisse.
Sogar im Deutschen Grundgesetz ist der Tierschutz verankert, Art. 20a.
Zudem gibt es ein umfassendes Tierschutzgesetz.
Wer beispielsweise ein Wirbeltier ohne Grund tötet oder ihm Schmerzen zufügt, muss mit einer Geld- oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen (§ 14 TierSchG).
ZUSÄTZLICH wäre es eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB, wenn das Tier in Fremdbesitz ist.
Kelte