Ich bin Vertreter eines Verbotes von Religionen, solange sie nicht direkt zu Handlungen aufrufen, die hiesigen Gesetzen und Rechtsnormen zuwider laufen.
Religion muss nicht abgeschafft werden, sondern sich gefälligst aus sich selbst heraus auch selbst abschaffen. Alles andere widerspricht den Freiheiten, die sich aus dem Menschenrecht ergeben.
Das heißt aber nicht, dass Religion hier einen besonderen Schutz gegen Kritik genießt, noch dass Religiöse aufgrund ihrer Religiosität von Kritik ausgeklammert werden.
Ich erwarte in dem Zusammenhang übrigens auch, dass in naher Zukunft der "Blasphemie-Paragraph" fallen wird, sobald sich die Zusammensetzung der Richter im Bundesverfassungsgericht auch mit dem gesellschaftlichen Wandel ändern wird.