>
> P. S.: Mal eine Frage an die Juristen unter euch.
> Wenn es tatsächlich einen Ghostwriter gäbe,
> könnte Gutemberg ihn wegen schlampiger Arbeit auf
> Schadenersatz verklagen?
Ich bin kein Jurist, aber es liegt auf der Hand, daß selbst wenn
es zwischen Guttenberg und einem womöglichen Ghostwriter
zu einer Art Vertrag gekommen ist, dieser sittenwidrig und damit
nichtig wäre.