Re: Kerner soll im 'Stephanie-Prozess' aussagen - Äußerungen des Opfers im Inter
geschrieben von:
mave, 01.12.06 01:59 |
experte schrieb:
>
> Soldaten und Polizisten werden allerdings nicht belangt. Also
> ist Töten nur Zivilisten untersagt?
Der Staat besitzt gemäß der Verfassung das Gewaltmonopol. Niemand außer dem Staat hat das Recht, Gewalt anzuwenden. Bundeswehr und Polizei sind staatliche Organe. Also dürfen sie selbstverständlich Gewalt anwenden, solange sie sich dabei an die für sie gültigen Gesetze halten. Ein Zivilist hat natürlich nicht das Recht, Gewalt anzuwenden (von Notwehr etc. mal abgesehen).
> Menschlich ist so eine Handlung nur allzu verständlich und ob
> es gerecht ist die Frau einzusperren ist eine ganz andere
> Frage.
Menschlich mag es verständlich sein. Aber gerecht ist es allemal, sie nach der Tötung eines Menschen wegen Totschlags zu verurteilen (eigentlich wäre es sogar Mord gewesen, weil sie später indirekt zugegeben hat, daß sie aus Rache gehandelt hat).