1. Es ging hier ursprünglich nur darum, dass dieser Anwalt die Frechheit bzw. die Dreistigkeit besitzt, allen Ernstes Kerner vorzuladen, weil er das Opfer "verführt" haben soll, dem Täter den Tod zu wünschen. Aufgrund dieses Sachverhaltes ist die Moral des Verteidigers wohl höchst fragwürdig bis verabscheuungswürdig, da kann ich die Aufregung von Pete gut verstehen.
2. Dass unser Rechtssystem allgemein zu lasch ist und dies in der jüngeren Vergangenheit oft zu Unverständnis über Urteile geführt hat, ist wohl kein Geheimnis. Deswegen schreit doch noch lange niemand nach Todesstrafe oder Lynchjustiz, so ein Quatsch.
3. Pete hat natürlich unrecht, wenn er sagt, dass ein solcher Täter alle Rechte verwirkt hätte. Auch er hat ein Recht auf (gute) Verteidigung in einem Rechtsstaat, das dürfte eine Selbstverständlichkeit sein. Es ging lediglich um die Skrupellosigkeit des Verteidigers, die ich bemängelt habe.