Re: Kerner soll im 'Stephanie-Prozess' aussagen - Äußerungen des Opfers im Inter
geschrieben von:
experte, 01.12.06 01:10 |
mave schrieb:
>
> Die Schuldfähigkeit hat nichts mit der Begehung der Tat zu
> tun. Als erstes wird in einem Verfahren die
> "Rechtswidrigkeit" der Tat geprüft.
Dürfte ein eindeutig vorliegen.
> Danach wird überprüft, ob der Täter zum Zeitpunkt der
> Tatbegehung schuldfähig war (hier kommen dann die
> psychiatrischen Gutachten ins Spiel).
Spielt das eine Rolle - in diesem Fall? Wenn schuldfähig lebenslang hinter Gitter mit anschliessender Sicherheitsverwahrung, wenn nicht unschuldfähig lebenslang hinter Gitter mit anschliessender Sicherheitsverwahrung. Alles andere würde der schwere der Tat nicht gerecht werden.
> Das ist die Aufgabe der Verteidigung. Und die Richter haben
> die Aufgabe, zu überprüfen, ob diese Zweifel berechtigt sind
> oder nicht.
Was gibt es in diesem Fall zu verteidigen? Der Mann ist geständig und er scheint mehrfach bewiesen zu haben das er Gemeingefährlich ist. Man müsste jetzt nur noch seinen möglicherweise ebenso gefährlichen Bekanntenkreis ausfindig machen.