> Die Frage OB eine Straftat vorliegt, stellt sich in diesem
> Fall doch nicht mehr, der Täter war doch geständig oder nicht?
Du glaubst ja gar nicht, wieviele Irre es gibt. Weiß Du, wieviele (oft psychisch wirklich kranke) Menschen schon irgendwelche Straftaten gestanden haben, die sie gar nicht begangen hatten? Aber davon abgesehen: trotzdem ist nunmal in einem Rechtsstaat der offizielle Weg so, daß ein Täter erst dann als solcher gilt, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Wenn man Gerichte einfach außen vor lassen würde, dann wäre Manipulationen Tür und Tor geöffnet. Ich verweise nur auf die düsteren Zeiten in Dtl. vor 60-70 Jahren, als es nach Meinung vieler in manchen Dingen auch keine Gerichtsverfahren brauchte, um die Schuld eines Menschen festzustellen. Wenn man so etwas erstmal zuläßt...... ich denke, Du weißt, wieviele Menschen es gibt, die sowas ausnutzen würden.
greetz
mave