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Re: Gerichtsurteile
Offensichtlich sah das das Gericht genauso, sonst wär er ja nicht unter 10 Jahren rausgekommen.
Aber gerade als Laie finde ich den Absatz doch recht eindeutig: (3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. Das heißt die einzige Erklärung für mich wäre dass juristisch gesehen "fahrlässig" schwächer als "leichtfertig" ist. Vermutlich impliziert "leichtfertig" juristisch eine Absicht, auch wenn es der Duden sprachlich synonym zu "fahrlässig" definiert. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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