Das Mordurteil bzgl. der Rasergang in Köln mit der roten Studentin durfte nicht bestehen bleiben, da es da hieß, dass eben die Nordmerkmale fehlen. Ein ähnlicher Unfall, von dem eine Bekannte aus ihrem damals erzählt hat, wurde hingegen als Totschlag verurteilt und das Urteil wurde auch bestätigt. Der Fahrer hatte vor der Fahrt Drogen genommen und es starben mehrere Jugendliche. Beim Mord ist der Tod sicherlich beabsichtigt, beim Totschlag scheint die "Bandbreite" größer zu sein - schwieriges, aber auch interessantes Thema.
Letztlich ist es aber eben oft Auslegungssache. Schwere Tritte gegen den Kopf sind einmal ein versuchtes oder vollbrachtes Tötungsdelikt und im anderen Fall nicht - gerade bei diesen Straftaten, in denen der eigene Körper die Waffe ist, scheint ja jeder Fall anders gelagert zu sein.