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Re: Gerichtsurteile
Puri schrieb:
------------------------------------------------------- > Offensichtlich sah das das Gericht genauso, sonst > wär er ja nicht unter 10 Jahren rausgekommen. > Aber gerade als Laie finde ich den Absatz doch > recht eindeutig: > > (3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens > leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so > ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder > Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. > > Das heißt die einzige Erklärung für mich wäre > dass juristisch gesehen "fahrlässig" schwächer > als "leichtfertig" ist. > Vermutlich impliziert "leichtfertig" juristisch > eine Absicht, auch wenn es der Duden sprachlich > synonym zu "fahrlässig" definiert. Das ist in der Tat knifflig. Vielleicht setzt das voraus, dass man gemäß §1 vorsätzlich (tut mir leid, aber für mich klingt das "herbeiführen" weiterhin nach Vorsatz) gehandelt hat und dabei zwar niemanden töten wollte, aber fahrlässiger Weise nicht überprüft hat, ob Menschen in der Nähe sind In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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