chrisquito schrieb:
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> Das halte ich nun wieder im
> Vergleich zum Bauarbeiter nicht für gerecht. Der
> hat vielleicht aus Schusseligkeit die Gasleitung
> getroffen, aber die Motorradfahrer haben m.E. viel
> bewusster Menschenleben aufs Spiel gesetzt.
Nichts gegen Videotext, den ich auch immer noch sehr gerne nutze, aber so eine Zehn-Zeilen-Meldung ist vielleicht etwas dünn, um die Sinnhaftigkeit eines Gerichtsurteils beurteilen zu können. (Was in der VT-Meldung genau drinstand, weiß ich allerdings nicht.)
[
rp-online.de]
Quote
Der Bautrupp des Angeklagten hatte einen Bohrer eingesetzt, der sich horizontal durch den Untergrund arbeitete – quer unter einer Straßenkreuzung hindurch. Das war laut Urteil aufgrund der dort verlegten Gasleitungen jedoch nicht erlaubt. In bautechnischen Regelwerken sei ausdrücklich festgelegt, dass Gefahrbereiche mit Gasleitungen komplett ausgeschachtet und freigelegt werden müssen. „Diese Vorschriften waren dem Angeklagten bekannt, er missachtete sie trotzdem“, sagte Richter Josef Große Feldhaus in der Urteilsbegründung des Bochumer Landgerichts.
Einer der Arbeiter hatte damals sogar Gasgeruch wahrgenommen. Der nun verurteilte Vorarbeiter will nach eigenen Angaben jedoch nichts gerochen und danach entschieden haben, die Stelle erst am nächsten Morgen mit einem Bagger öffnen zu lassen. Ein weiterer „grober Fehler“, so das Gericht. Die Bochumer Stadtwerke hätten unverzüglich alarmiert werden müssen. Bei einer sofort eingeleiteten Prüfung wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit eine deutlich erhöhte Gaskonzentration festgestellt und eine Explosion verhindert worden.
Von Schusseligkeit kann da wohl keine Rede sein.
Siehe auch hier:
[
www1.wdr.de]
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 02.11.23 17:16.