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Re: Gerichtsurteile
jeanyfan schrieb:
------------------------------------------------------- > Naja, Jurist bin ich auch nicht. Ich würde aber > mal vermuten, dass "vorsätzlich" bewusst mit dem > Wissen ist, dass etwas relativ wahrscheinlich > passieren wird oder sogar mit der Absicht, dass es > passiert. Während "fahrlässig" im Endeffekt > "nur" mit dem Risiko ist, dass etwas passieren > KANN. Schusselig würde ich jetzt eher als etwas > bezeichnen, was in der Form grundsätzlich erlaubt > ist, aber einfach unkonzentriert oder nicht sauber > ausgeführt wird. Okay, war auch ein wenig salopp von mir formuliert. In der Versicherungsbranche wird noch zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Wenn man im Bereich der Hausratversicherung z.B. vergisst, seinen Herd abzuschalten oder seine Türen oder Fenster zu schließen. Das ist dann wohl für die Versicherung fahrlässig, was für mich wiederum schusselig ist. Daher die Begriffsvermengung. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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