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Re: Corona III : Disziplin und Zuversicht !
yrkoon schrieb:
------------------------------------------------------- > Ok, um unbeteiligte Passanten und Polizeibeamte > wär's schade! > > Wobei: wer geht denn als Unbeteiligter bei diesen > Horden mit? Wenn Du da Deine Maske aufsetzen > willst, wirst doch gleich angefeindet. > > Ansonsten: Wer nicht hören will, muss fühlen. > Und man muss dann auch drüber nachdenken, ob > Uneinsichtigen, die sich bei solchen Demos > infizieren, der diesbezügliche > Krankenversicherungsschutz entzogen wird. > > Vorschlag für neues Vor-Blatt zum > Behandlungsvertrag: > > 'In Übereinstimmung mit dem "Gesetz zur aktiven > Freizeitgestaltung" vom 01.05.2021 gilt: > Wer sich aus eigener Entscheidung auf > Veranstaltungen mit epidemischer Infektionsgefahr > > ohne geeignete Schutzmaßnahmen begibt und > ausdrücklichen behördlichen Anweisungen zur > Einhaltung der Schutzmaßnahmen nicht > unverzüglich nachkommt, > kann bei in der gesetzlich festgelegten Karenzzeit > seit der Teilnahme an der Veranstaltung > auftretenden epidemischen Infektion keine > Ansprüche gegen gesetzliche > Krankenversicherungen zur Übernahme von > diesbezüglichen > Behandlungs-/Heil-/Wiederherstellungs-Kosten > geltend machen. > > In Ihrem Fall ist eine entsprechende Teilnahme und > Zuwiderhandlung(en) durch polizeiliche > Beweisaufnahme festgestellt: > Videobeweis per zugelassener Software / > Kameratyp > technische Gesichtserkennung per zugelassener > Software > Protokoll PM E. Meyer > Teilnehmerliste des Veranstalters > > Dieses Formular ersetzt das Standardblatt "Angaben > zur Krankenversicherung" zum Behandlungsvertrag. > > Stattdessen sind auf dem hier vorliegenden > Formular die Angaben zu Ihre(r/n) > Bankverbindung(en) (jeweils :kontoführendes > Institut im Klartext sowie IBAN) vollständig > anzugeben sowie die zugehörige > Einzugsermächtigung(en) zu unterzeichnen. > > Der diesbezügliche Tagessatz pro Person für > lebenserhaltende Behandlung epidemischer > Erkrankungen beträgt € 1264,39 zzgl. MWSt., > soweit letztere gesetzlich geschuldet ist. > Der Einzug von angegebenen Konten geschieht > jeweils täglich. > In Fällen erhöhten Behandlungsaufwandes wegen > besonderer Schwere kann ein entsprechender > Hebesatz bis zu 250% angewendet werden. > Obwohl mir jegliche Sympathie für die Querdenker fehlt , aber der Staat hat eine Fürsorgepflicht ohne Anschauung der Person . Auf der einen Seite legst Du das Versammlungsrecht ultraliberal aus , und dann forderst du Änderungen im Krankenversicherungsrecht , die Verfassungsrechtlich erst recht nicht möglich sind . Wenn eine Demo genehmigt ist , haben die Teilnehmer selbstverständlich keinerlei eingeschränkte Rechte . Wie soll denn das begründet werden ? Nein , konsequent solche Demos nicht zulassen , bei einer gefährlichen Infektionslage ! Wir sehen ja das dies rechtlich möglich ist , und dann sollte es auch umgesetzt werden . In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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