Naja.
Dazu habe ich neulich gelernt, dass man offenbar Bewegungsprofile per Mobilphone-Tracking erstellt und dabei gesehen hat, dass die Leute sich eben in Wohnungen treffen (und später eben nachhause fahren/gehen). Bei einem Ausgehverbot muss man sich dann eben überlegen, vor Beginn der Verbotszeit zurückzukehren oder eben "am Ziel" zu übernachten;
das werden wohl ein paar Leute so machen, aber das Gros dann nicht.
Ist also (doch) sinnvoll, vorher hatte ich ähnlich wie ihr argumentiert.
Wie bei allen diesen Maßnahmen müssen dann natürlich nennenswerte Kontrollen übernommen und die Strafen auch durchgesetzt werden. Nacht/Schichtarbeiter sind ja ausgenommen.
Wenn ich aber daran denke, wie oft ich selbst bei Kunden oder im eigenen Büro außerplanmässig noch um 20/21/22:00 Uhrgesessen habe ... wer hätte einem das denn bescheinigen können ?.