Das denk ich auch immer, im StGB wird eigentlich gar nichts verboten.
Scarlet schrieb:
Weiters wird auch dann nicht bestraft, "wenn
> Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den
> Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die
> Behauptung für wahr zu halten". (Zumindest laut
> §111 StGB Abs. 3 in Österr.)
Ich bin natürlich vom deutschen Gesetz ausgegangen, da wäre das dann als fahrlässige Nachrede auch nicht strafbar. Steht da wirklich "weiters"?