Tom Platz schrieb:
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> Da fehlt aber das wichtigste:
>
> "...wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr
> ist..."
>
> Wenns stimmt und wenn mans beweisen kann, darf man
> das.
Naja, "darf man das" ... dann ist es zumindest nicht strafbar (also ja, ok dann "darf" man das ...). Weiters wird auch dann nicht bestraft, "wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten". (Zumindest laut §111 StGB Abs. 3 in Österr.)