balonia1986 schrieb:
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> ist. Der Absatz b mit seinen Fuhrleuten,
> Auswanderungsexpedienten (was soll das sein?) oder
> Absatz g ist doch heute wohl nur noch sehr selten
> anzuwenden.
Was mag dann erst in den Absätzen e und f gestanden haben? (Kann man das überhaupt noch herausfinden?)
> An dem Paragraphen hatten wir damals unseren Spaß
> im Unterricht.
Aufhebungsgrund 2.1 bedeutet dann, entweder verheiratet bleiben oder den Führerschein verlieren? Letzteren wird man bei einer Störung der Geistestätigkeit doch wohl kaum behalten dürfen.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 07.12.13 19:02.