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Re: Wichtig: &186 Strafgesetzbuch(StGB)(Üble Nachrede)
Diese Vorschrift wurde leider abgeschafft, wahrscheinlich aus Rücksicht auf Frankreich und Finnland:
§ 926. Eine gleiche Vermuthung tritt ein, wenn sich bei Pferden, Eseln, Maulthieren und Mauleseln wahre Stätigkeit innerhalb fünf Tagen, verdächtige Druse, Rotz, Wurm, Räude, Dämpfigkeit oder Herzschlägigkeit, Hartschnauzigkeit oder Kehlkopfpfeife oder pfeifender Dampf, Dummkoller und schwarzer Staar innerhalb fünfzehn Tagen, Mondblindheit innerhalb fünfzig Tagen, beim Rindvieh die Perlsucht oder Franzosenkrankheit innerhalb fünfzig Tagen, Lungen- und Lebertuberkeln oder Lungen- oder Leberfäule und Lungenseuche innerhalb dreißig Tagen, die Räude innerhalb fünfzehn Tagen, bei Schweinen die Finnen, Lungentuberkeln und Lungenwurmkrankheit innerhalb dreißig Tagen, bei Schafen und Ziegen die Pocken innerhalb zehn Tagen, die Räude innerhalb fünfzehn Tagen, die Lungenwurm- und Egelwurm-Krankheit innerhalb dreißig Tagen zeigen. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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