$ 186 (StGB)
" Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet,
welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen
oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung
oder durch Verbreitung von Schriften (...)begangen ist,
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 07.12.13 17:06.