§ 26 Landesreisekostengesetz NRW:
Stirbt ein Beamter während der Dienstreise, so ist die Dienstreise beendet.
(Allerdings konnte ich im Netz kinen Beleg finden, ob es wirklich stimmt. Im aktuell geltenden Gesetz steht es nicht (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=20320&bes_id=4790&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#NORM). Entweder ist es frei erfunden oder es gab es früher mal.)