> Wenn es wirklich zu einem Prozess und zu einem
> richtigen richterlichem Urteil zugunsten des
> Angeklagten gekommen wäre, dann hätte es eine
> Signalwirkung gehabt. Aber so...
Es hat doch eine Signalwirkung. Es gibt doch kein deutlicheres Zeichen daß eine Klage Mumpitz ist als diese Klage garnicht erst zu verhandeln weil sie unbegründet ist. Eine Verhandlung hätte ja bedeutet daß die Staatsanwaltschaft davon ausgeht daß die Klage berechtigt ist und das wäre meiner Meinung nach schlimmer gewesen.