Nur zur Begriffsklärung: Es handelt sich hier nicht um ein Urteil. Ein Urteil steht am Ende einer Gerichtsverhandlung. Zu einer solchen Verhandlung ist es durch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gar nicht erst gekommen. Das Ermittlungsverfahren hat mit einer juristisch sauberen Begründung schlicht ergeben, dass keine strafbare Handlung vorlag. Und ja, das ist ein begrüßenswertes Ergebnis.
Ebenfalls begrüßenswert ist die Tatsache, dass hier rechtsstaatlich gehandelt wurde. Der Anzeigende hat sein Recht wahrgenommen, die Anzeige wurde geprüft und schlussendlich verworfen. Dass der Vorwurf - auch in meinen Augen - von vornherein kompletter Käse war, ändert an der Rechtnäßigkeit und Korrektheit des Verfahrens nichts, ganz im Gegenteil. Und das gilt nun mal für alle Parteien.
Der Anzeigende darf auch weiterhin seine persönliche Meinung vertreten. Er muss allerdings auch akzeptieren, dass andere diese Meinung für Unfug halten. Insoferen: Case closed.
Und wenn man denn göttliches Wirken erkennen möchte, so solle man es doch darin tun: In einer Entwicklung zu einer immer humaneren Gesellschaft. Und nicht am starren, buchstabengetreuen Festhalten an religiösen Vorschriften und deren Auslegung durch selbsternannte Autoritäten. Schon gar nicht, wenn ein jenseitiges Paradies versprochen wird, wenn man im Diesseits nur genug Menschen ermordet.
Mal ganz abgesehen davon, dass es wunderbar bequem ist, Gott oder Allah oder wahlweise auch Adolf Hitler die Verantwortung dafür zu übertragen, dass man ein komplettes Arschloch ist. Gibt so ein wunderbar reines Gewissen, man hat ja das Richtige getan, man hat nur Befehle befolgt. Die Mechanismen sind immer die gleichen. Wobei im Falle des Dritten Reiches dieser Mechanismus vielleicht sogar noch eher entschuldbar war - schließlich war damals tatsächlich mit drastischen Konsequenzen für Leib und Leben zu rechnen, wenn man aus der Reihe tanzte. Dem steht der IS heutzutage in nichts nach.