Frau E. hat ja nun öffentlich mehrfach ihre Unschuld beteuert.
Nun stellt sich mir die Frage, ob es ihr etwas bringen würde, wenn sie eine Verleumnungsklage gegen die Vorgesetzten, die sie angezeigt haben, anstrengen würde - denn die Diebstahlsbezichtigung wäre ja dann, wenn Frau E. tatsächlich unschuldig ist (wovon ich mal ausgehe) eine Verleumdung, oder?
Ich meine, IRGENDWIE muss sie sich ja wohl wehren können...oder nicht?