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| Off Topic - Alles, was woanders nicht passt (auch ohne Fernsehbezug) |
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Der Fall Barbara E. - Muss eine Frau, die ihre Unschuld beteuert, wegen Diebstahlsverdacht entlassen werden?
Gerade hat Barbara E., die von der Fa. kaiser's Tengelmann des Diebstahls von EUR 1,30 beschuldigt wurde und deshalb fristlos entlassen wurde, öffentlich bei Kerner ihre Unschuld beteuert.
Wenn man sich den fall so anschaut, tun sich zum einen parallelen zu einem fall in meinem bekanntenkreis auf (da war es Penny, da waren es auch nur ein paar "Cent", und das Mädchen, das geschasst wurde, war derart unter Druck gesetzt worden, dass es in seiner Not eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses auf Gegenseitigkeit unterschrieb, obwohl sie unschuldig war (ich kenne das Mädchen und lege beide Hände für sie ins Feuer).
Aks besagtes Mädchen das Arbeitsamt aufsuchte (sie hat übrigens ein grottenschlechtes Zeugnis bekommen, mit dem sie sich nirgends mehr bewerben kann, und der ungerechtfertigte Vorwurf steht immer noch im Raum...), sagte man ihr dort (in Sinsheim) lapidar, dass dies bei Penny die "normale" Praxis wäre, wenn man Mitarbeiter los werden wolle.
Hier sieht es fast genauso aus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Mitarbeiterin, die 30 jahre lang treu und zuverlässig arbeitet, plötzlich ihren Job wegen 1 EUR 30 riskiert und dann hingeht und öffentlich (und mit Sicherheit auch an Eides Statt) versichert, unschuldig zu sein und somit die ganze Nation bescheißt. Zudem hatte ich den Eindruck, dass man die Mitarbeiterin genauso unter Druck setzte wie das Mädchen aus meinem Bekanntenkreis (Parallelen zu der neulich gelaufenen Tatort-Folge mit Lena Odenthal sind nicht von der Hand zu weisen).
Wie Ulrich Kienzle schon sagte, sind wir hier noch im vorletzten Jahrhundert - dass der bloße Verdacht genügt, einem Mitarbeiter nicht nur die Arbeit, sondern auch die Zukunft zu zerstören (zumal hier der Firma sicherlich sehr gelegen kam, dass die Videoaufzeichnung, die die Unschuld der Angeschuldigten wohl hätten beweisen können, gelöscht wurden...) bedeutet unterm Strich einfach nur, dass jemand, der wirklich unschuldig ist, in manchen Fällen trotzdem zu Gunsten des Arbeitgebers kein recht bekommt.
Ein Armustzeugnis für unseren Rechtsstaat. Denn der grundatz, "Wer ein reines gewissen hat, der hat auch nichts zu befürchten" ist damit zumindest in diesem Fall wohl Null und nichtig... Und somit ist man zumindest als rechtschaffene Verkäuferin oder Kassiererin der Willkür oder Gunst / Missgunst des Filialleiters oder Bezirksleiters hilflos ausgeliefert, wenn dieses Beispiel Schule macht. Und was noch viel schlimmer ist - wenn einen jemand weghaben will und man unverschuldet in verdacht gerät, kann man im prinzip gleich für lange, lange Zeit Hartz IV beantragen, denn mit diesem makel stellt einen kaum noch jemand ein...
Na, toll...
Und wie seht ihr das? Muss hier nachgebessert werden, oder ist die verfahrensweise hier eurer Ansicht nach gerechtfertigt? Und bitte - ich möchte keine Nörgeldiskussion anregen, sondern einfach nur nochmals die Bemerkung von Ulrich Kienzle aufgreifen, der meinte, dieses verfahren sei völlig veraltet und heute aufgrund unserer aktuellen Gegebenheiten nicht mehr anwendbar.
Der Lonewolf Pete
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