BitburgerPilz schrieb:
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> In gewissem Sinne, wurde der Supermarkt bestohlen:
>
>
> Selbst wenn es nicht ihre Bons waren, sondern die
> eines Unbekannten Dritten. Die Flaschen wurden von
> dem Dritten abgegeben, seine Gutschrift aber nicht
> eingelöst = Gewinn für den Supermarkt.
>
> Wenn Frau E. jetzt hingeht und den Bon doch
> einlöst = kein Gewinn für den Supermarkt...
Und schon wieder ein Denkfehler, der dich in einem überaus schlechten Licht dastehen lässt. Der Geschädigte ist der unbekannte Kunde und nur der unbekannte Kunde. Wenn der Supermarkt das Geld für die nicht eingelösten Bons selbst vereinnahmt, hat er letzten Endes den unbekannten Kunden bestohlen, genau gesagt: Der Supermarkt würde sich der Unterschlagung schuldig machen!