Re: Mit Auto Nummer NEUN --- ENDGAME
kleinbibo schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hier geht es aber nicht um die unterschiedliche
> juristische Einschätzung eines Sachverhalts,
> sondern um die simple Tatsache, das der Beklagte
> keine ladefähige Anschrift mehr besitzt. Die
> Angabe der Grabstelle wird sein Erscheinen nicht
> ermöglichen.
Das ist richtig, aber die Beklagte ist ja inzwischen de facto nicht mehr der leider verstorbene Verkäufer, sondern seine juristischen Nachfolger, sprich Erben. Nach dem Informationsstand, den Lou uns gab, ist da wohl auch nichts zu holen, weil bislang niemand das verschuldete Erbe annahm, aber ob da nun wirklich schon alle Optionen ausgelotet wurden und alle gesetzlichen Fristen bereits abgelaufen sind, möglicherweise das Staatserbrecht bereits angeordnet wurde, wissen wir alle nicht.
Ich vermute eher nein, weil sonst die RSV von Lou garantiert schon ihr Veto eingelegt hätte, denn die schmeißen das Geld ja auch nicht mit vollen Händen für absolut chancenlose Gerichtsverhandlungen raus...
Gruß
Stahlnetz
Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem man nicht vertrieben werden kann