Re: Mit Auto Nummer NEUN in Folge auf Fresse gefallen.
LouZipher schrieb:
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> Der Sohn wäre als Quasi-Erbe dann in der
> Haftungsfolge dran (oder so) …
Oder so... denn in der Erbfolge steht zunächst einmal die Ehefrau mit mindestens 50 %, falls sie nicht in Gütertrennung lebte. Dann käme es darauf an, ob der Sohnemann vielleicht noch Geschwister hat und falls ja, wieviele. Entsprechend geringer fiele nämlich sein Erbanteil aus. Und dann müßte er das ihm zustehende Erbe überhaupt erst annehmen. Im Falle, daß der Vater vielleicht (hoch) verschuldet ist, wäre er blöde dies zu tun und würde es vermutlich auch nicht. Wie Dein Anwalt also beim jetzigen Stand der Dinge schon auf die Idee kommt, den Sohnemann ggf. in der Haftungsfolge zu sehen, erschließt sich mir leider beim besten Willen nicht.
Ich möchte Dich nun wirklich nicht noch weiter verunsichern, Lou, aber ich weiß aus eigener leidvoller Erfahrung, wie kompliziert das Erbrecht sein kann und welche Fallstricke da oftmals lauern. Vor allem, daß selbst Anwälte damit manchmal überfordert sind. Ich muß derzeit nämlich auch gerade einen kapitalen Fehler ausbaden, den seinerzeit so ein schlauer Anwalt/Notar verbockt hat. Den Kerl würde ich am liebsten auch notschlachten; mache Dir also bitte keine falschen Hoffnungen, denn in Deinem Fall stehen offenbar noch nicht einmal die Fakten endgültig fest... außer daß Du leider mal wieder der Gearschte bist...
Gruß
Stahlnetz
Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem man nicht vertrieben werden kann