Re: Mit Auto Nummer NEUN --- ENDGAME
faxe61 schrieb:
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> Das ist aber schon sehr arg an den Haaren
> herbeigezogen
Das es einem die Rechtsschutzversicherung gestattet, Forderungen an einen Toten einzuklagen, halte ich für ausgeschlossen. Was ist denn in Deinen Augen sonst noch möglich, etwa Forderungen an Gott?