Re: Mit Auto Nummer NEUN --- ENDGAME
geschrieben von:
Wilderer, 15.12.14 14:25 |
tiramisusi schrieb:
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> stimmt nicht .. wenn die Angehörigen das Erbe
> ausschlagen, haften sie für keinerlei
> Verbindlichkeiten des Toten
Stimmt. Erben können in einer Frist abwägen - da Vermögen, da Verbindlichkeiten. Überwiegen schließlich die Schulden, wird das Erbe ausgeschlagen, zu Lasten aller Gläubiger.