U56 schrieb:
> Vor langer Zeit, also vor 1980, habe ich an einer
> Baustelle den Fall erlebt, dass beide Schilder,
> das blaue und das rote, auf dem Kopf stehend
> angebracht waren. Die doofen Bauarbeiter kannten
> wohl die StVO nicht genau genug. Wie die
> Rechtslage in so einem Fall ist, weiß ich nicht.
Grundsätzlich würde in einem solchen Fall die Beschilderung ihre Gültigkeit verlieren, d.h. es würde die nächste Regel greifen. In diesem Fall müsste also der mit dem Hindernis auf der Seite Vorfahrt gewähren, und falls nicht ersichtlich ist welche Seite das Hindernis hat würde §1 greifen der gegenseitige Rücksichtsnahme vorschreibt - man müsste sich also z.B. verständigen.
Das ist natürlich schöne Theorie, bei einem Unfall in Wirklichkeit müsste wohl ein Richter entscheiden. Ich persönlich würde dazu tendieren dass mehr die Farbe und Form der Ver- bzw Gebotsschilder entscheidend sind als deren Ausrichtung. Die Frage ist natürlich auch wie es denn in diesem gefährdeten Bereich der erhöhte Vorsicht erfordert zu einem Unfall kommen konnte, die rasen ja nicht mit 100km/h aufeinander zu.
Der wahrscheinlichste Ausgang ist dass jeder Geschädigte auf seinem Schaden sitzenbleibt und dann die jeweiligen Versicherungen versuchen werden das Bauunternehmen in die Verantwortung zu ziehen.