chrisquito schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wenn jemand aus einem verkehrsberuhigten Bereich
> herausfährt, hat er doch gegenüber allen anderen
> nicht verkehrsberuhigten Straßen Vorfahrt zu
> gewähren, auch gegenüber dem Linksabbieger, der
> aus der gegenüberliegenden Straße kommt,
> während der selbst geradeaus fährt, oder?
Beim Linksabbiegen muss man normalerweise den Gegenverkehr abwarten, auch wenn der aus einer Nebenstraße kommt. Das Gleiche gilt sicherlich auch für eine verkehrsberuhigte Straße. Wie die Regelung bei einer privaten Ausfahrt ist, weiß ich überhaupt nicht. Im Internet habe ich bisher vergeblich danach gesucht.
Von meiner Wohnung aus kann ich auf eine "Kreuzung" blicken, bei der sich gegenüber der Nebenstraße eine Parkplatzzufahrt befindet. Da sehe ich auch immer wieder, dass die Autofahrer verunsichert sind, weil sie nicht wissen, wer Vorfahrt hat, wenn der Parkplatz verlassen wird.