faxe61 schrieb:
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> Bei einer privaten Ausfahrt gibt auch
> Unterschiede; bzw. muss erst geklärt sein/werden
> wann eine Ausfahrt privat ist. Auch ein Privatweg
> kann auch als Durchgangsstrasse gelten.
> Also: Immer von Fall zu Fall unterschiedlich, aber
> im Prinzip hat der Privatweg keinen Vorrang. (*nur
> meine Meinung*)
Es kann ja nicht sein, dass ein Autofahrer erst aussteigen muss, um die Eigentumsfrage zu klären. Deshalb denke ich, es kommt einfach darauf an, ob sich an der betreffenden Stelle ein (abgesenkter) Bürgersteig befindet oder nicht. Es gibt aber auch private Zufahrten ohne Bürgersteig! Für mich ist das alles ziemlich undurchsichtig.