U56 schrieb:
> Beim Linksabbiegen muss man normalerweise den
> Gegenverkehr abwarten, auch wenn der aus einer
> Nebenstraße kommt. Das Gleiche gilt sicherlich
> auch für eine verkehrsberuhigte Straße. Wie die
> Regelung bei einer privaten Ausfahrt ist, weiß
> ich überhaupt nicht. Im Internet habe ich bisher
> vergeblich danach gesucht.
Hm, also das mit der privaten Ausfahrt möchte ich aber bezweifeln. Ich muss manchmal aus einer Nebenstraße nach links rausfahren, wo gegenüber ein Imbiss liegt. Und die haben doch wohl keine Vorfahrt, wenn sie von dem Abstellplatz über den Bürgersteig auf die Straße fahren, auch nicht, wenn die geradeaus und nach rechts fahren, ich dagegen nach links ...?!?!
und zum Thema verkehrsberuhigter Bereich, wenn das so ist, wie du sagst, dann fände ich folgende Zitate problematisch bzw. auch ein wenig irreführend:
"Grundsätzlich sind Kraftfahrer, die aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommen, dazu verpflichtet, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Dies ergibt sich aus § 10 StVO. Der Betreffende ist gegenüber allen anderen wartepflichtig."
(https://www.juraforum.de/ratgeber/verkehrsrecht/verkehrsberuhigter-bereich-wer-hat-vorfahrt)
Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich ist immer Vorfahrt zu gewähren. Die rechts-vor-links-Regel gilt bei der Ausfahrt nicht.
(http://www.landesverkehrswacht.de/wissenswertes/fuer-alle/verkehrsrecht/verkehrsberuhigter-bereich.html)