chrisquito schrieb:
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> das ist aber nicht das korrekte Schild, sondern
> eher eine Art Schildbürgerstreich (ob es trotzdem
> rechtskräftig ist, weiß ich nicht, aber man kann
> ja nicht einfach ein Schild umdrehen, um ein
> anderes zu erhalten), das richtige Schild siehst
> du hier:
Vor langer Zeit, also vor 1980, habe ich an einer Baustelle den Fall erlebt, dass beide Schilder, das blaue und das rote, auf dem Kopf stehend angebracht waren. Die doofen Bauarbeiter kannten wohl die StVO nicht genau genug. Wie die Rechtslage in so einem Fall ist, weiß ich nicht.
Eigentlich ist die Sache doch logisch: Ein rundes Schild mit rotem Rand ist ein Verbotsschild. Da muss man den Gegenverkehr vorlassen. Ein eckiges blaues Schild ist ein Hinweisschild. Das zeigt einem an, dass man Vorfahrt hat.