wolle64 schrieb:
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> Damit hier kein falscher Eindruck entsteht;
> zivilrechtlich habe ich natürlich Ansprüche
> angemeldet. Und auch eine Entschädigung bekommen.
> Sowas läuft unabhängig von einer Verurteilung.
In Deinem Fall waren zivilrechtliche Ansprüche natürlich offensichtlich, doch auf was hätten die Frauen für sich klagen sollen? Durch ihre beherzte Reaktion blieben sie zum Glück ja körperlich unverletzt, Sachschaden ist auch keiner entstanden. Und seelische Störungen und Auswirkungen dieses Überfalls weise vor Gericht mal nach, so daß sie der gegnerische Anwalt und Gutachter nicht in der Luft zerreißen. Ich denke, den Rat der erfahrenen Kripobeamten zu beherzigen und auf eine zivilrechtliche Klage notgedrungen zu verzichten war für uns damals schon die richtige Entscheidung.
Gruß
Stahlnetz