Wilderer schrieb:
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> Warum sind die zwei Beispiele jetzt Ausnahmen von
> der Regel? Weil Du jetzt mit den Opfern
> konfrontierst bist? Weil die Beispiele jetzt eine
> unangenehme Nähe bekommen haben? Weil Du die
> Sicht der Opfer gelesen hast?
Nein, sondern weil die Beispiele konstruiert klingen. Ich kenne auch (wenige) Opfer von Gewaltverbrechen. Keiner von denen ist dem Täter nochmals über den Weg gelaufen.
> Stützt Du Dich auf eine Studie?
Nein.
> Ein persönliches Empfinden?
Ja
> Welche Verbrechen und somit welche Opfer? Körperverletzung, Raub? Ein Mensch der
> Zivilcourge zeigt und zum Opfer wird, sind die
> Eltern nicht dann auch Opfer? Also kein Knast für
> den Täter?
Dir ist schon klar, dass Du mir einfach ein paar Schlagworte (Verbrechen, Opfer, Mensch, Zivilcourage, Opfer, Eltern, Opfer, Knast &Täter) an den Kopf wirfst. Oder?
Das einzige Mal bei dem du ein bisschen konkret wirst: Körperverletzung, Raub. Um diese Frage zu beantworten.
Körperverletzung, Freiheitsstrafe ja. Abhängig von Schwere und Sozialprognose auch auf Bewährung.
Raub, abhängig von der Schwere der Gewaltanwendung.
> Wenn also ein Täter im Knast also schlimmer wird,
> dann soll er aus dem Knast und auf die
> Öffentlichkeit losgelassen werden? War das so
> gemeint?
Es ist eine Abwägung zwischen jetzigem Schutz der Öffentlichkeit und zukünftigen Schutz der Öffentlichkeit. Unser Rechtssystem beruht eher auf Prävention und Resozialisierung als auf Vergeltung.