Re: Aktuelle Flüchtlinge rechtsmäßig nicht belangbar??
geschrieben von:
Wilderer, 19.02.15 22:51 |
Nicole (Nicko) schrieb:
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> Wilderer schrieb:
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> > Sogar Schwarzfahrer können ins Gefängnis kommen.
> Genau du sagst es.
> Ganz ehrlich ich werde aus dir jetzt nicht ganz schlau.
Es gibt Leute, die fahren schwarz, nur schwarz. Die Leute haben das Geld, sagen aber: "Der öffentliche Verkehr ist für alle unentgeltlich da, schließlich bezahle ich Steuern und nicht wenig".
Gutes Zusprechen aller können ihn davon nicht abhalten. Seine Sache landet mehrmals bei der Staatsanwaltschaft. Danach beim Amtsgericht, mehrmals. Und die Richterin kennt ihn schon, auch sie hatte mehr als einmal ihm versucht die Sache zu erklären und er sollte nochmals darüber nachdenken. Aber es brachte nichts. Nochmal eine Verhandlung, auch diesmal keine Verhaltensänderung. Und die nächste und übernächste ... genauso wie Du Nicole hat er ein großes Fragezeichen im Gesicht und sagt doch: "Was habe ich falsch gemacht, ich bezahle doch meine Steuern". Und die Richterin entgegnet: "Aber wenn alle schwarz fahren würden?". Und der Angeklagte antwortet: "Das machen aber nicht alle!". Die Richterin appeliert das letzte Mal an den Schwarzfahrer: "Dem Verkehrsunternehmen entsteht doch ein Schaden". Darauf die Antwort: "Die Straßenbahn fährt doch sowieso!"
Und irgendwann ist die Richterin es leid, und er muß nach der x-ten Verhandlung hinter ###...... die Richterin kann auch nicht mehr anders.
Wo ist jetzt das Problem?