Re: Aktuelle Flüchtlinge rechtsmäßig nicht belangbar??
geschrieben von:
Wilderer, 18.02.15 18:32 |
faxe61 schrieb:
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> In der Regel meint, Wilderer:
> Nicht von einzelenen Beispielen auf die Gesamtlage
> zu schliessen und wegen einzelenen,
> nicht abstreitbaren Tatsachen die gesamte
> Gesetzeslage, als schlecht oder unzureichend zu
> beurteilen.
> Für diese Beurteilung braucht es schon
> Fachwissen. Um es mal platt auszudrücken.
Interessant: Die Frage ging an Extranase. Und Faxe antwortet. Extranase kann doch für sich antworten, oder?
Die Antwort von Dir Faxe passt außerdem nicht auf meine Frage!
In der Regel steht für gewöhnlich, meistens, fast immer.
@Extranase:
"Es ist natürlich abhängig vom Verbrechen, aber idR hilft dem Opfer ein Gefängnisaufenthalt
des Täters rein gar nichts."
Bitte konkretisieren! Wo fängt die Regel an und wo endet die Regel?